Staubklassen L, M und H: Grenzwerte und Rechtslage

Staubklassen L, M und H sind keine Marketingstufen, sondern eine Einteilung nach der Norm EN 60335-2-69, Anhang AA – und in mehreren Technischen Regeln für Gefahrstoffe steht, ab wann ein Sauger mindestens Klasse M haben muss. Für die meisten Leser ist dabei ein Befund entscheidend: Die verbreiteten Haushaltsgeräte tragen überhaupt keine Staubklasse. Dieser Artikel gibt die Grenzwerte, Durchlassgrade und Rechtsquellen im Wortlaut wieder, jeweils mit Fassungsdatum, und benennt ausdrücklich, wo sich keine Quelle finden ließ. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Gefährdungsbeurteilung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Klassen stammen aus EN 60335-2-69, Anhang AA. Die autoritative deutsche Zusammenfassung stammt von IFA/DGUV, Stand Juli 2023.
  • Maximaler Durchlassgrad: Klasse L < 1 %, Klasse M < 0,1 %, Klasse H < 0,005 %.
  • TRGS 504 (Fassung 11.10.2016) verlangt für Handmaschinen Entstauber „mindestens der Staubklasse M“ und hält fest: Trockenkehren und Abblasen mit Druckluft sind grundsätzlich unzulässig.
  • Kärcher WD, Bosch AdvancedVac und Parkside geben in ihren Betriebsanleitungen keine Staubklasse an. Diese Geräte sind nicht nach EN 60335-2-69 Anhang AA klassifiziert – für gewerbliche Arbeiten mit M-Pflicht also nicht geeignet.
  • Für Gipsstaub ließ sich keine Rechtsquelle finden, die eine Staubklasse vorschreibt. Wir legen deshalb keine fest.

Wer mit einem Haushaltsgerät Feinstaub aufnimmt, kann daran nichts ändern – aber die Staubaufnahme im Gerät verbessern. Der dreilagige Vliesbeutel ist dafür das belegte Mittel; eine Staubklasse ersetzt er nicht:

STAUBPIRAT 10 Staubsaugerbeutel geeignet für Kärcher WD 4, WD 5, WD 6 P, Vliesfilterb
STAUBPIRAT 10 Staubsaugerbeutel geeignet für Kärcher WD 4, WD 5, WD 6 P, Vliesfilterb

19,99 €

Für WD 4, WD 5, WD 6, WD 7 Control sowie SE 5.100 und SE 6.100. Dreilagiges Vlies, laut Hersteller „extrem reißfest“ und mit höherer Feinstaubrückhaltung als Papier; zuletzt 17,99 € für vier Stück = 4,50 € je Beutel. Wichtig: Der Beutel verbessert die Staubaufnahme im Haushaltsgerät, verleiht ihm aber keine Staubklasse.

Auf Amazon ansehen

Worum es geht: Was L, M und H bedeuten

Die Staubklasse eines Industriestaubsaugers oder Entstaubers beschreibt, wie viel des aufgenommenen Staubs das Gerät wieder in die Raumluft abgibt – den maximalen Durchlassgrad. Geregelt ist das in EN 60335-2-69, Anhang AA. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA/DGUV) fasst die Klassen mit Stand Juli 2023 so zusammen:

Klasse Anwendungsbereich (Wortlaut IFA/DGUV) Max. Durchlassgrad
L Stäube „mit AGW > 1 mg/m³“ < 1 %
M Stäube „mit AGW ≥ 0,1 mg/m³“ < 0,1 %
H Stäube „mit AGW < 0,1 mg/m³“ sowie „krebserzeugende Gefahrstoffe“ < 0,005 %
H (Asbest) zusätzlich „Eignung für Einsatz gemäß TRGS 519″ < 0,005 %

Der Bezugspunkt der Einteilung ist also nicht die Korngröße, sondern der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) des jeweiligen Staubs: Je niedriger der Grenzwert des Stoffes, desto dichter muss das Gerät sein. Wo kein stoffspezifischer Grenzwert existiert, greift der allgemeine Staubgrenzwert. Die DGUV nennt ihn nach TRGS 900 (Fassung 14.02.2014) mit 1,25 mg/m³ für die alveolengängige Fraktion (A-Staub) und 10 mg/m³ für die einatembare Fraktion (E-Staub).

Ein oft verwechselter Punkt: Eine Staubklasse ist eine Eigenschaft des geprüften Gesamtgeräts – Filter, Gehäuse, Dichtungen, Entsorgungssystem – und nicht eines einzelnen Filters. Herstellerangaben wie „HEPA“ oder Prozentwerte zum Abscheidegrad sind etwas anderes als eine Klasse nach Anhang AA; wie belastbar solche Angaben sind, ordnen wir in HEPA-Filter beim Saugroboter ein.

Kompatibilität: Trägt Ihr Gerät überhaupt eine Staubklasse?

Das prüfen Sie in einer Minute: Typenschild und Betriebsanleitung ansehen. Steht dort ein „L“, „M“ oder „H“ mit Bezug auf EN 60335-2-69, ist das Gerät klassifiziert. Steht dort nichts, ist es nicht klassifiziert – und daran ändert kein nachgekaufter Filter etwas, auch kein höherwertiger. Welche Filtertypen es überhaupt gibt und welcher in welchem Gerät sitzt, zeigt Filterarten beim Nasssauger.

Gerät / Baureihe Staubklasse laut Betriebsanleitung
Kärcher WD 4 / WD 5 / WD 6 keine Angabe
Bosch AdvancedVac 20 keine Angabe
Parkside PNTS 1500 D5 keine Angabe
Kärcher NT 30/1 Ap Te H, NT 50/1 Tact Te H ACD, NT 75/1 Me Ec H Z22 H-Geräte; passender Filter 6.904-242.0, „Staubklasse H“, 99,995 % nach EN 1822
Kärcher NT 30/1, NT 35/1, NT 40/1 Flachfaltenfilter PES 6.907-662.0, „Staubklassen M und L“ (nur Händlerbeleg)

Das ist der für unsere Leser entscheidende Punkt: In den Betriebsanleitungen von Kärcher WD 4/5/6, Bosch AdvancedVac 20 und Parkside PNTS 1500 D5 wird keine Staubklasse angegeben. Diese Geräte sind nicht nach EN 60335-2-69 Anhang AA klassifiziert und damit für gewerbliche Arbeiten, bei denen mindestens Klasse M gefordert ist, nicht geeignet. Das ist keine Aussage über ihre Saugleistung im Haushalt – es ist eine Aussage darüber, was sie nachweisen und was nicht.

So sieht demgegenüber ein Filter aus, dem der Hersteller ausdrücklich Staubklassen zuordnet – er gehört allerdings zu Profibaureihen, nicht zu einem WD-Gerät:

McFilter I Flachfaltenfilter geeignet für Kärcher NT 25/1, NT 35/1, NT 45/1, NT 55/1,
McFilter I Flachfaltenfilter geeignet für Kärcher NT 25/1, NT 35/1, NT 45/1, NT 55/1,

14,39 €

Polyester-Faltenfilter, 99,9 %, in der Händlerbeschreibung den Staubklassen M und L zugeordnet; zuletzt 52,95 €. Nur für die genannten NT-Baureihen – er passt nicht in WD-Geräte und verleiht keinem Gerät nachträglich eine Klasse. Die Zuordnung ist ein Händlerbeleg, keine karcher.com-Angabe.

Auf Amazon ansehen

Was die Regelwerke sagen – mit Fassungsdatum

TRGS 504, Fassung 11.10.2016 (Staubbelastung allgemein). Für handgeführte Maschinen verlangt sie den Betrieb „mit Entstaubern mindestens der Staubklasse M“. Für die Reinigung nennt sie den „Industriestaubsauger (mindestens Staubklasse M)“. Und sie schließt zwei verbreitete Arbeitsweisen ausdrücklich aus: Trockenkehren und Abblasen mit Druckluft sind grundsätzlich unzulässig.

TRGS 559, Fassung 5.6.2020 (Quarzhaltiger Staub). Handgeführte Maschinen sind „mit Entstaubern mindestens der Staubklasse M auszustatten“; für die Reinigung heißt es „Industriestaubsauger (mindestens Staubklasse M)“, und für die Filter: „Die Arbeitsfilter müssen jeweils mindestens der Staubklasse M entsprechen.“

TRGS 553, Fassung 28.02.2025 (Holzstaub). Dort steht: „Entstauber für den ortsveränderlichen Betrieb der Staubklasse M sind zur Absaugung z. B. von Handmaschinen zulässig.“ Bei Schleifmaschinen und mehr als 30 Minuten Einsatz pro Schicht wird die „Absaugung über Staubsauger/Mobilentstauber (Staubklasse M)“ genannt. Der AGW für Hartholzstaub beträgt 2 mg/m³ (einatembare Fraktion). Buchen- und Eichenholzstaub gelten nach TRGS 906 als krebserzeugend – ein Punkt, der auch in Herstelleranleitungen auftaucht: Bosch schreibt für GAS 15 und AdvancedVac 20 „Saugen Sie keine gesundheitsgefährdenden Stoffe, z. B. Buchenholz- oder Eichenholzstaub, Gesteinsstaub, Asbest.“

Asbest. Hier gilt Klasse H mit einem Durchlassgrad < 0,005 %, und zusätzlich verlangt die IFA/DGUV-Übersicht die „Eignung für Einsatz gemäß TRGS 519„. Metabo formuliert für die eigenen Geräte kategorisch: „Es dürfen keine asbesthaltigen Stäube aufgesaugt werden.“ Welche Stoffe die Hersteller darüber hinaus ausschließen, haben wir im Wortlaut zusammengetragen: Was mit dem Nasssauger nicht gesaugt werden darf.

Zwei Lücken, die wir nicht füllen

Gipsstaub: Es ließ sich keine Rechtsquelle finden, die für Gipsstaub eine Staubklasse vorschreibt. Wir legen deshalb keine fest – weder L noch M. Ersatzweise gelten der allgemeine Staubgrenzwert (A-Staub 1,25 mg/m³, E-Staub 10 mg/m³ nach TRGS 900, Fassung 14.02.2014) und die Vorgaben der TRGS 504 für Handmaschinen, also mindestens Staubklasse M beim Absaugen an der Maschine.

Quellenvorbehalt zur TRGS 559: Die Originaldatei war bei der BAuA nicht abrufbar (HTTP 403). Die oben zitierten Passagen stammen aus einer Online-Fassung der Regel. Wer sich rechtlich darauf stützt, sollte den Wortlaut an der Originalquelle der BAuA gegenprüfen.

Keine Rechtsberatung

Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen zum 22.08.2026 wieder, jeweils mit der oben angegebenen Fassung. Technische Regeln werden fortgeschrieben, und welche Regel für eine konkrete Tätigkeit gilt, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers nach Gefahrstoffrecht – nicht aus einem Ratgeber. Wir formulieren hier keine Auslegung und keine Handlungsempfehlung für den gewerblichen Einsatz. Verbindliche Auskünfte geben die zuständige Berufsgenossenschaft, die Arbeitsschutzbehörde und die Originaltexte bei der BAuA.

Original oder Nachbau – was die Klasse trägt

Bei klassifizierten Geräten hat die Filterfrage eine Dimension, die es beim Haushaltsgerät nicht gibt: Die Prüfung nach Anhang AA gilt für das Gerät samt der vom Hersteller vorgesehenen Filter und Entsorgungsteile. Ein Nachbaufilter mag maßlich passen – ob das Gerät mit ihm den Durchlassgrad seiner Klasse einhält, ist damit nicht belegt.

Kriterium Originalfilter Nachbau
Klassenbezug vom Hersteller der Baureihe zugeordnet (z. B. 6.904-242.0 „Staubklasse H“) in den ausgewerteten Quellen kein Klassennachweis für das Gesamtgerät
Preis (Handel, 22.08.2026) 6.907-662.0: 52,95 € · WD-Filter 2.863-005.0: 17,99 € WD-Filter kompatibel: 13,95 €
Garantie Kärcher nennt als Ausschlussgrund „Verwendung von Nicht-Originalzubehör oder Nicht-Originalersatzteilen von Kärcher“ (vermutlich Schweizer Fassung der Bedingungen) keine einheitliche Regelung belegt

Im Haushalt ist der Nachbau eine reine Preisfrage. Im gewerblichen Umfeld mit Klassenpflicht ist er es nicht: Dort gehört der Filter zum Nachweis, und ein Beleg, dass ein Nachbau denselben Durchlassgrad hält, lag in keiner der ausgewerteten Quellen vor.

In der Praxis: die vier belegten Zuordnungen

  1. Quarzhaltiger Staub (Beton, Estrich, Mauerwerk): TRGS 559 (5.6.2020) – handgeführte Maschinen mit Entstaubern mindestens Staubklasse M; auch die Arbeitsfilter müssen mindestens M entsprechen.
  2. Holzstaub: TRGS 553 (28.02.2025) – Klasse M für die Absaugung von Handmaschinen. Buchen- und Eichenholzstaub sind nach TRGS 906 krebserzeugend; der AGW für Hartholzstaub liegt bei 2 mg/m³.
  3. Asbest: Klasse H, Durchlassgrad < 0,005 %, zusätzlich Eignung nach TRGS 519. Mehrere Hersteller schließen Asbest ohnehin generell aus.
  4. Sonstiger Staub ohne eigenen Grenzwert: allgemeiner Staubgrenzwert nach TRGS 900 (14.02.2014), A-Staub 1,25 mg/m³ und E-Staub 10 mg/m³, sowie TRGS 504 (11.10.2016) mit mindestens Klasse M an Handmaschinen. Für Gipsstaub gibt es darüber hinaus keine belegte Klassenvorgabe.

Für alle vier Fälle gilt der Satz aus TRGS 504 gleichermaßen: Trockenkehren und Abblasen mit Druckluft sind grundsätzlich unzulässig. Das ist die Regel, gegen die auf Baustellen am häufigsten verstoßen wird – und sie steht dort ohne Einschränkung.

Häufige Fragen

Mein Kärcher WD saugt Bohrstaub problemlos – reicht das nicht?

Für private Arbeiten trifft dieser Artikel keine Aussage über Ihre Ausrüstung. Belegt ist nur: In der Betriebsanleitung steht keine Staubklasse, das Gerät ist nicht nach EN 60335-2-69 Anhang AA klassifiziert, und für gewerbliche Arbeiten mit M-Pflicht ist es damit nicht geeignet. Ein Renovation-Filter oder ein Vliesbeutel ändert daran nichts.

Ist „HEPA“ dasselbe wie Klasse H?

Nein. HEPA-Angaben beziehen sich auf die Filterprüfung nach EN 1822 – Kärcher nennt für 6.414-080.0 etwa „99,95 %, zertifiziert nach DIN EN 1822:2019″. Die Staubklasse dagegen beschreibt den Durchlassgrad des Gesamtgeräts nach EN 60335-2-69, Anhang AA. Ein H-Gerät enthält typischerweise einen entsprechenden Filter, aber ein HEPA-Filter allein macht noch kein H-Gerät.

Welche Klasse brauche ich für Gipskarton- und Gipsstaub?

Dazu ließ sich keine Rechtsquelle finden, die eine Staubklasse festlegt – deshalb nennen wir keine. Was belegt gilt: der allgemeine Staubgrenzwert nach TRGS 900 (14.02.2014) und die Vorgaben der TRGS 504 (11.10.2016) für Handmaschinen, also mindestens Klasse M am Werkzeug.

Kann ich ein Gerät nachträglich auf Klasse M bringen?

In den ausgewerteten Quellen gibt es dafür keinen Beleg. Die Klassifizierung betrifft das geprüfte Gesamtgerät einschließlich Dichtungen, Volumenstromüberwachung und Entsorgungssystem – nicht ein austauschbares Filterelement.

Fazit

Die Systematik ist klar: L unter 1 %, M unter 0,1 %, H unter 0,005 % Durchlassgrad, jeweils bezogen auf den Arbeitsplatzgrenzwert des Staubs, nach EN 60335-2-69 Anhang AA und in der IFA/DGUV-Fassung von Juli 2023. Die Rechtsseite ist ebenso klar dokumentiert: TRGS 504 (11.10.2016), TRGS 559 (5.6.2020) und TRGS 553 (28.02.2025) verlangen für Handmaschinen jeweils mindestens Klasse M, Asbest fällt unter Klasse H mit TRGS 519.

Was daraus für den Alltag folgt, hängt davon ab, wer arbeitet. Wer gewerblich tätig ist, braucht ein klassifiziertes Gerät und eine Gefährdungsbeurteilung – nicht die Einschätzung eines Ratgebers. Und wer privat einen Kärcher WD, einen Bosch AdvancedVac oder einen Parkside besitzt, sollte schlicht wissen, dass diese Geräte keine Staubklasse tragen. Das ist keine Abwertung, sondern die Information, die in der Anleitung fehlt.

Das könnte dich auch interessieren

Nasssauger: was nicht gesaugt werden darfWeiterlesen →Asche saugen mit dem Nasssauger? Das sagen HerstellerWeiterlesen →Nasssauger-Schlauch: 27, 32, 35 oder 36 mm?Weiterlesen →Nasssauger-Filter: Original oder Nachbau?Weiterlesen →

Transparenz: Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links. Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen. Für dich entstehen dadurch keine Mehrkosten. Preise und Verfügbarkeit werden über die Amazon-API abgerufen und können sich ändern; es gilt der auf Amazon angezeigte Preis.